Plus Erbschaft

Erbe ausschlagen: Wann das sinnvoll sein kann

Überschuldete Nachlässe zwingen Erben oft zu schwierigen Entscheidungen. Macht die Ausschlagung Sinn? Oder bietet sich doch eher eine Nachlassinsolvenz an? Lange Zeit bleibt nicht für Überlegungen.

26.11.2024 UPDATE: 26.11.2024 08:32 Uhr 44 Sekunden

Sie möchten ein Erbe ausschlagen? Dann müssen Sie diesen Wunsch beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Haben Sie die Befürchtung, dass ein Erbe, das Ihnen zukommen soll, überschuldet ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, es auszuschlagen. Die Entscheidung darüber müssen Sie aber zügig fällen. Schlagen Sie das Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls aus, gilt es als angenommen.

Wer eine Immobilie erbt, schlägt die Erbschaft in der Regel aber nicht

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