Erbe ausschlagen: Wann das sinnvoll sein kann
Überschuldete Nachlässe zwingen Erben oft zu schwierigen Entscheidungen. Macht die Ausschlagung Sinn? Oder bietet sich doch eher eine Nachlassinsolvenz an? Lange Zeit bleibt nicht für Überlegungen.
Berlin. (dpa-tmn) Haben Sie die Befürchtung, dass ein Erbe, das Ihnen zukommen soll, überschuldet ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, es auszuschlagen. Die Entscheidung darüber müssen Sie aber zügig fällen. Schlagen Sie das Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls aus, gilt es als angenommen.
Wer eine Immobilie erbt, schlägt die Erbschaft in der Regel aber nicht
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