Plus Einseitige Preiserhöhung

Geld von Netflix zurückfordern?

Netflix durfte seine Abopreise in den vergangenen Jahren nicht einseitig erhöhen, bestätigt ein neues Urteil. Kundinnen und Kunden können unter Umständen Geld von dem Streamingdienst zurückfordern.

21.05.2025 UPDATE: 21.05.2025 09:33 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Netflix einem Kunden, der gegen Preiserhöhungen geklagt hatte, fast 200 Euro zurückzahlen muss. Foto: Daniel Reinhardt/dpa-tmn​

Berlin/Köln. (dpa-tmn) Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen, die den Streamingdienst zur einseitigen Preiserhöhung berechtigt, hatte das Landgericht Berlin bereits 2021 für unwirksam erklärt. Zwei Jahre später bestätigte das Kammergericht Berlin dieses Urteil.

Nun hat das Landgericht Köln entschieden, dass Netflix einem Kunden, der gegen Preiserhöhungen geklagt hatte, fast

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