Plus Behördenfehler

Rückzahlung von Bürgergeld nur bei grober Fahrlässigkeit nötig

Ein Behördenfehler bei der Berechnung von Sozialleistungen darf nicht prinzipiell zulasten der Empfänger gehen. Erhalten diese zu viel, müssen sie nur unter bestimmten Bedingungen Teile zurückzahlen.

09.05.2025 UPDATE: 09.05.2025 09:09 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Brutto oder netto? Rechnet das Jobcenter falsch ab, müssen zu viel gezahlte Leistungen unter Umständen nicht zurückgezahlt werden. Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn​

Potsdam/Berlin. (dpa-tmn) Wer ist dafür verantwortlich, Sozialleistungen korrekt zu berechnen? In allererster Linie die zuständige Behörde. Tut sie das nicht und erhalten Sozialhilfeempfänger deswegen zu viel Geld, kann ihnen das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das zu viel erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Empfängerinnen und Empfänger den Fehler nicht grob

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