Rückzahlung von Bürgergeld nur bei grober Fahrlässigkeit nötig
Ein Behördenfehler bei der Berechnung von Sozialleistungen darf nicht prinzipiell zulasten der Empfänger gehen. Erhalten diese zu viel, müssen sie nur unter bestimmten Bedingungen Teile zurückzahlen.

Potsdam/Berlin. (dpa-tmn) Wer ist dafür verantwortlich, Sozialleistungen korrekt zu berechnen? In allererster Linie die zuständige Behörde. Tut sie das nicht und erhalten Sozialhilfeempfänger deswegen zu viel Geld, kann ihnen das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das zu viel erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wenn Empfängerinnen und Empfänger den Fehler nicht grob
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