Was bei der Überprüfung von Bewerbern zulässig ist
Eignungs-, Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen: Manche Arbeitgeber schicken Bewerberinnen und Bewerber vor einer möglichen Einstellung erst einmal zum Arzt. Was erlaubt ist und was nicht.

Von Sabine Meuter
Bielefeld. (dpa-tmn) Ein interessanter neuer Job lockt, das erste Vorstellungsgespräch lief optimal. Doch bevor es ans Unterschreiben des Arbeitsvertrags geht, bittet der potenzielle Arbeitgeber den Bewerber oder die Bewerberin darum, sich einer Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt zu unterziehen.
Die Rede ist von einer Einstellungsuntersuchung
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