Plus Arbeitsrecht

Was bei der Überprüfung von Bewerbern zulässig ist

Eignungs-, Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen: Manche Arbeitgeber schicken Bewerberinnen und Bewerber vor einer möglichen Einstellung erst einmal zum Arzt. Was erlaubt ist und was nicht.

29.04.2025 UPDATE: 29.04.2025 08:15 Uhr 3 Minuten, 3 Sekunden
Nach dem Vorstellungsgespräch soll es noch eine Einstellungsuntersuchung geben? Bewerberinnen und Bewerber fühlen sich da schnell unter Druck gesetzt. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Bielefeld. (dpa-tmn) Ein interessanter neuer Job lockt, das erste Vorstellungsgespräch lief optimal. Doch bevor es ans Unterschreiben des Arbeitsvertrags geht, bittet der potenzielle Arbeitgeber den Bewerber oder die Bewerberin darum, sich einer Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt zu unterziehen. 

Die Rede ist von einer Einstellungsuntersuchung

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