Gilt die Betriebsfeier als Arbeitszeit?
Lädt der Arbeitgeber zur Betriebsfeier, möchte er auch die Mitarbeitenden dort sehen. Muss er die Zeit für die Beschäftigten auch als Arbeitszeit vergüten?

Steht das Sommerfest an? Finden Betriebsfeiern außerhalb der Arbeitszeit statt, ist die Teilnahme freiwillig - und wird auch nicht vergütet. (zu dpa: «Gilt die Betriebsfeier als Arbeitszeit?») Foto: Britta Pedersen/dpa-tmn
Wiesbaden. (dpa) - Ob Firmenjubiläum, Sommerfest oder Teambuilding beim Grillfest: Arbeitgeber setzen besonders im Sommer gerne Betriebsausflüge oder -feiern an. Die Zeiten für solche Events überschneiden sich aber längst nicht immer mit den regulären Arbeitszeiten. Bleibt die Frage: Bekommen Beschäftigte die Zeit als Arbeitszeit vergütet?
"Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt,
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