Plus Anschluss an Sammelklage möglich

Datenleck bei Facebook

Datendiebe gelangten an Infos von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzern und veröffentlichten sie im Darknet. Nach einem wegweisenden BGH-Urteil geht es nun um Schadenersatz.

06.05.2025 UPDATE: 06.05.2025 09:39 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook Anspruch auf Schadenersatz haben. Foto: Anna Ross/dpa​

Berlin/Karlsruhe. (dpa-tmn) Wer nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor einigen Jahren Schadenersatz geltend machen will, kann sich nun kostenlos einer Sammelklage von Verbraucherschützern anschließen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf der Internetseite "Sammelklagen.de" einen "Klage-Check" eingerichtet, um im ersten Schritt zu überprüfen, ob die Klage zum

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