Datenleck bei Facebook
Datendiebe gelangten an Infos von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Nutzern und veröffentlichten sie im Darknet. Nach einem wegweisenden BGH-Urteil geht es nun um Schadenersatz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook Anspruch auf Schadenersatz haben. Foto: Anna Ross/dpa
Berlin/Karlsruhe. (dpa-tmn) Wer nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor einigen Jahren Schadenersatz geltend machen will, kann sich nun kostenlos einer Sammelklage von Verbraucherschützern anschließen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf der Internetseite "Sammelklagen.de" einen "Klage-Check" eingerichtet, um im ersten Schritt zu überprüfen, ob die Klage zum
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