Plus Änderungskündigung

Ist Homeoffice eine Option?

Wechselt der Arbeitgeber den Standort, stellt sich die Frage: Muss ich mit? So mancher würde lieber am bisherigen Ort bleiben. Homeoffice wäre da perfekt - muss aber nicht angeboten werden.

12.05.2025 UPDATE: 12.05.2025 09:44 Uhr 50 Sekunden
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, bei einem Standortwechsel das Homeoffice als Ausweichoption anzubieten. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-tmn​

Stuttgart/Berlin. (dpa-tmn) Wenn der Arbeitsplatz umzieht, kann das für manche zu einem Problem werden. Da klingt es manchmal verlockend, einfach ins Homeoffice zu wechseln - doch der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, das als Ausweichoption anzubieten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Stuttgart (AZ: 9 Sa 42/24) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft

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