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Fehler im Angebot - BGH sieht Online-Verkäufer in der Pflicht

Karlsruhe (dpa) - Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)

02.08.2016 UPDATE: 02.08.2016 15:26 Uhr 44 Sekunden
BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verbraucherfreundliche Urteile gefällt. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)

In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr für 19,90 Euro als

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