Fehler im Angebot - BGH sieht Online-Verkäufer in der Pflicht
Karlsruhe (dpa) - Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)
Karlsruhe (dpa) - Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)
In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr für 19,90 Euro als
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