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EuGH betont enge Grenzen für anlasslose Datenspeicherung

Seit Jahren sorgt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Streit. Mit EU-Recht ist sie nicht vereinbar, betont der Europäische Gerichtshof. Eine Lösung der Ampel-Koalition könnte aber rechtens sein.

05.04.2022 UPDATE: 05.04.2022 12:55 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Vorratsdatenspeicherung
Bildschirmsymbole mit der Bezeichnung «gespeicherte Verbindungen» sind auf einem Computermonitor zu sehen (gestelltes Foto). )

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten