EuGH betont enge Grenzen für anlasslose Datenspeicherung
Seit Jahren sorgt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Streit. Mit EU-Recht ist sie nicht vereinbar, betont der Europäische Gerichtshof. Eine Lösung der Ampel-Koalition könnte aber rechtens sein.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten



