Ab Juli gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

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Berlin (dpa) - Ab dem 1. Juli gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Darauf weist das Bundesjustizministerium in Berlin hin. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt ab diesem Stichtag 1073,88 Euro. Bisher sind monatlich 1045,04 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Wer gesetzlichen Unterhalt zahlen muss, kann ab dem Stichtag zusätzlich über monatlich 404,16
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