Plus Sanierungspflicht

Das kommt auf neue Eigentümer alter Häuser zu

Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen.

12.08.2022 UPDATE: 12.08.2022 11:00 Uhr 2 Minuten, 48 Sekunden
Trägt dick auf: die neue Dämmung an der alten Fassade. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Landshut (dpa/tmn) - Nicht zuletzt der Klimawandel und die Lieferengpässe bei Gas und Erdöl machen deutlich: Ressourcenschonendes Verhalten ist gefragt. Nachbesserungsbedarf sieht der Gesetzgeber unter anderem bei energetisch oft ungünstigen Altbauten. Darum gilt beim Eigentümerwechsel eines alten Gebäudes seit 2020 eine Sanierungspflicht - für Käufer und Erben gleichermaßen.

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