Plus Baurecht

Schlussrechnung erst nach Abnahme überweisen

Man sollte vermeiden, frühzeitig die Schlussrechnung zu bezahlen

22.07.2020 UPDATE: 22.07.2020 13:31 Uhr 37 Sekunden
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Schlussrechnung sollte deshalb nicht zu früh bezahlt werden. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Bauherren sollten die Schlussrechnung nicht vor der Abnahme bezahlen. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin aufmerksam. Der Grund: Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Bauherren dem Unternehmer alle Mängel nachweisen.

Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und