Gegen abgelehnten Pflegegrad zur Wehr setzen
Pflegekassen können Anträge auf Leistungen ablehnen. Oder sie gestehen Pflegebedürftigen einen geringeren Pflegegrad zu, als die sich erhofft haben. Das müssen Betroffene aber nicht hinnehmen.

Von Sabine Meuter,
Düsseldorf (dpa/tmn) - Eine Krankheit, ein Unfall, Abbau im Alter - und plötzlich ist nichts mehr so, wie es einmal war. Wenn Betroffene dann dauerhaft ihren Alltag nicht gestemmt bekommen oder in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, können sie Geld- oder Sachleistungen der Pflegeversicherung beantragen.
In welchem Umfang, das hängt vom Pflegegrad ab.
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