Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Schadenersatz
Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?
Suhl (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer kann wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nur dann Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein konkreter Schaden entstanden ist. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Suhl (AZ: 6 Ca 704/23), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem Fall hatte ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+