Plus Urteil

Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Schadenersatz

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?

28.03.2024 UPDATE: 28.03.2024 13:00 Uhr 37 Sekunden

Der bloße Verstoß gegen die DSGVO reicht nicht aus, um einen datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch zu begründen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa​

Suhl (dpa/tmn) - Ein Arbeitnehmer kann wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nur dann Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein konkreter Schaden entstanden ist. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Suhl (AZ: 6 Ca 704/23), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein

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