Plus Sturmböen

Schäden umgehend der Versicherung melden

Tief "Jitka" bringt Sturmböen und die können Schaden anrichten. Gut, wenn dafür eine Versicherung einsteht.

24.01.2024 UPDATE: 24.01.2024 11:17 Uhr 50 Sekunden
Sturmschäden am Haus: Für die Reparatur eines abgedeckten Dachs etwa kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Foto: Nicolas Armer/dpa

Berlin (dpa) - Was hat der Sturm wo angerichtet? Davon hängt ab, welche Versicherung zuständig ist. Allerdings macht laut Versicherungsrecht erst Windstärke 8 einen Sturm aus, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Sturmschäden am Haus wie ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert auch Folgeschäden am Gebäude ab.

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