Besteuerung von seit 2023 installierten Photovoltaikanlagen
Wer eine Photovoltaik-Anlage zur Energieerzeugung besitzt, möchte sparen - und zwar meist nicht nur Emissionen. Gut zu wissen: Steuern fallen meist keine an.

Holzminden/Berlin (dpa/tmn) - Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 hat die steuerliche Behandlung von neu installierten Photovoltaik-Anlagen massiv vereinfacht. Viele von Privatpersonen betriebene Neuanlagen auf Dächern, Carports oder an Balkonen unterliegen gar keiner Besteuerung mehr.
So gilt beim privaten Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von null
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