Grundrentenzuschlag wird oft erst rückwirkend steuerfrei
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Dieser ist seit 2021 steuerfrei.

Haben die Steuerlast nur vorübergehend zu tragen: Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenzuschlag. Hat das Finanzamt diesen zunächst versteuert, wird das rückwirkend geändert. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin. (dpa/tmn) - Er soll das Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern mit langen Pflichtversicherungszeiten und dennoch überschaubaren Renten verbessern: der sogenannte Grundrentenzuschlag. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten diesen etwa 1,1 Millionen Ruheständler.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Zuschlag sogar rückwirkend zum 1. Januar 2021 steuerfrei
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