Plus Ostergeschenk defekt?

Diese Rechte haben Verbraucher

Beim Kauf nicht richtig hingesehen? Hat das gekaufte Ostergeschenk einen Mangel, können Käuferinnen und Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen.

28.03.2024 UPDATE: 28.03.2024 13:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Für ein freudiges Osterfest: Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern, die bestellten Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn​

Kehl/Berlin (dpa/tmn) - Wenn das Ostergeschenk schon defekt gekauft wird, ist das mindestens ärgerlich. Käufer bleiben dann aber keineswegs auf dem Schaden sitzen, teilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland mit. Denn egal, in welchem EU-Land Sie online oder im Laden eingekauft haben - Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten immer.

Hat die Ware Mängel oder

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