Schleswig (dpa) - Selbst wenn es nicht ganz die eigenen vier Wände sind: Auch wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich Haustiere halten. Manchmal müssen Halter aber zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten - und in individuell ausgehandelten Vereinbarungen können Haustiere von vornherein ausgeschlossen werden. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin.
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