Warum Verbraucher nicht betroffen sind
Im Geschäftsverkehr sollen Rechnungen künftig nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch gestellt werden. Die Pflicht greift schon ab dem 1. Januar 2025. Auf Verbraucher hat das keine Auswirkung.

Berlin/Darmstadt (dpa/tmn) - Weniger Papier, mehr Digitalisierung: Ab 2025 sind Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland dazu verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen elektronische Rechnungen auszustellen. Für Kleinunternehmer greift die Vorschrift spätestens ab 2028. Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft diese Neuerung nicht.
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