Warum bei Reparaturen aus Kulanz Vorsicht geboten ist
Lässt sich ein Händler zur Behebung eines Mangels bewegen, wirkt das zunächst zuvorkommend. Macht er es aber explizit "aus Kulanz", wird es rechtlich problematisch.

Reparaturen aus Kulanz seitens des Händlers deuten oft darauf hin, dass keine rechtliche Anerkennung des Mangels erfolgt. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn
Hannover (dpa/tmn) - Es klingt kundenfreundlich und großzügig, wenn Händler eine Reparatur aus Kulanz anbieten. Doch tatsächlich gilt dabei Vorsicht, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Repariert ein Händler ein Produkt aus Kulanz, bedeutet das rechtlich, dass er den Mangel nicht anerkennt. Dadurch haben Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Anspruch mehr auf Reklamation,
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