Mit Ausgaben für die Kinderbetreuung die Steuerlast senken
In den Sommerferien sind Einrichtungen wie Kita, Kindergarten und Hort oft zeitweise geschlossen. Entstehen dann Betreuungskosten, können Familien steuerlich profitieren.

Berlin. (dpa/tmn) - Fallen Ausgaben für die Kinderbetreuung an, können Familien diese in der Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag.
Pro Jahr und pro Kind sind bis zu zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben absetzbar, maximal 4000 Euro, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Damit das Finanzamt
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