Plus Betreuungskosten

Mit Ausgaben für die Kinderbetreuung die Steuerlast senken

In den Sommerferien sind Einrichtungen wie Kita, Kindergarten und Hort oft zeitweise geschlossen. Entstehen dann Betreuungskosten, können Familien steuerlich profitieren.

17.07.2023 UPDATE: 17.07.2023 12:33 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Kita zu? Passt die Oma in den Sommerferien auf ihre Enkelkinder auf, können Eltern auch Kosten für diese Art Betreuung in der Steuererklärung angeben. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn​

Berlin. (dpa/tmn) - Fallen Ausgaben für die Kinderbetreuung an, können Familien diese in der Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag.

Pro Jahr und pro Kind sind bis zu zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben absetzbar, maximal 4000 Euro, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Damit das Finanzamt

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