Plus Auf Lebenszeit bleiben

So vereinbaren Sie ein Wohnungsrecht

Immobilien schon zu Lebzeiten weiterzugeben, hat Vorteile - unter anderem steuerliche. Manchmal wollen Eigentümer aber trotzdem weiter im vertrauten Zuhause bleiben. Das geht mit einem Wohnungsrecht.

17.04.2024 UPDATE: 17.04.2024 08:34 Uhr 2 Minuten, 46 Sekunden
Übertragen Eltern ihr Eigentum frühzeitig auf den Nachwuchs, können sie trotzdem in ihrem vertrauten Zuhause bleiben - mit der Vereinbarung eines Wohnungsrechts zum Beispiel. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Von Monika Hillemacher

Frankfurt/Celle (dpa/tmn) - Wollen Sie Ihre selbst genutzte Immobilie verschenken oder verkaufen, aber nicht ausziehen, können Sie sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Es ermöglicht Ihnen den mietfreien Verbleib in vertrauter Umgebung, ohne Eigentümer zu sein. Dafür muss die Vereinbarung aber rechtssicher getroffen werden. So geht's.

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