So vereinbaren Sie ein Wohnungsrecht
Immobilien schon zu Lebzeiten weiterzugeben, hat Vorteile - unter anderem steuerliche. Manchmal wollen Eigentümer aber trotzdem weiter im vertrauten Zuhause bleiben. Das geht mit einem Wohnungsrecht.

Von Monika Hillemacher
Frankfurt/Celle (dpa/tmn) - Wollen Sie Ihre selbst genutzte Immobilie verschenken oder verkaufen, aber nicht ausziehen, können Sie sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Es ermöglicht Ihnen den mietfreien Verbleib in vertrauter Umgebung, ohne Eigentümer zu sein. Dafür muss die Vereinbarung aber rechtssicher getroffen werden. So geht's.
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