Plus Abrechnung

Welche Betriebskosten dürfen Vermieter umlegen?

Wegen der Betriebskostenabrechnung gibt es häufig Streit. Denn längst nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie anfallen, kann der Vermieter umlegen.

29.09.2023 UPDATE: 29.09.2023 08:20 Uhr 2 Minuten, 47 Sekunden
Flattert sie ins Haus, wird sie nicht selten zum Zankapfel zwischen Vermieterinnen und Mietern: Die Nebenkostenabrechnung. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Berlin/Hamburg (dpa/tmn) - Sie gilt als die zweite Miete, die Betriebskosten- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung. Einmal im Jahr fällt sie an. Oft sind Nebenkosten ein Zankapfel zwischen Vermietern und Mietern. Sieben Punkte, auf die beide Seiten achten sollten.

Punkt 1: Betriebskostenabrechnung fristgerecht verschicken

Vermieterinnen

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