Plus Tod des Partners

Wann besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Ehepartner haben  Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Allerdings nicht in jedem Fall.

27.09.2021 UPDATE: 27.09.2021 14:11 Uhr 54 Sekunden
Stirbt der Ehepartner, haben Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine Rente. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Wenn ein Ehepartner verstirbt, besteht in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Bei einer kürzeren Ehedauer geht die Rentenversicherung von einer "Versorgungsehe" aus und nimmt an, dass die Ehe geschlossen wurde, um dem überlebenden

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