Betreten verboten: Ausflügler tummelten sich am Sonntag auf dem zugefrorenen Nymphenburger Kanal in München, bis die Polizei die Eisfläche absperrte und räumte. Foto: dpa
Von Andrea Hentschel
Eisflächen auf Seen, Flüssen und Kanälen sind verlockend. Doch das Betreten ist höchst gefährlich – selbst wenn das Eis zunächst trägt. So brachen am Sonntag ein Erwachsener und ein Kind in den Nymphenburger Kanal in München ein. Sie blieben unverletzt – doch so viel Glück hat längst nicht jeder. Feuerwehr und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) warnen eindringlich vor dem Betreten zugefrorener Gewässer.
Wann können Eisflächen betreten werden? Nur von den Behörden offiziell freigegebene Eisflächen dürfen betreten werden. Selbst mehrere Frosttage garantieren noch keine ausreichend dicke Eisschicht, warnt die DLRG. Denn viele Gewässer sind in Bewegung und brauchen sehr lange, bis sie zufrieren.
Wer sich dennoch auf zugefrorene Seen wagt, handelt höchst leichtsinnig. Um einen See betreten zu können, sollte das Eis mindestens 15 Zentimeter dick sein, bei fließenden Gewässern sogar 20 Zentimeter.
Was sind Warnsignale für eine zu dünne Eisschicht? Die meisten Naturgewässer werden grundsätzlich nicht freigegeben. Wasserschutzpolizei und Kommunen verweisen darauf, dass das Betreten zugefrorener Gewässer auf eigene Gefahr erfolgt. Wenn das Eis knistert und knackt oder Risse aufweist, sollte es keinesfalls betreten werden. Wer bereits auf dem Eis ist, sollte sich flach hinlegen und auf dem Bauch zum Ufer bewegen.
Große Vorsicht ist auch bei verschneiten Eisflächen und bewachsenen Uferzonen geboten. Tückisch können Seen sein, die von Bächen oder Flüssen durchzogen sind. An den Ein- und Ausflüssen sowie generell an dunklen Stellen ist die Eisdecke deutlich dünner. Dann besteht Einbruchgefahr. Allein die DLRG leistet jeden Winter rund 150.000 Stunden Rettungsdienst.
Was ist bei einem Unglück zu tun? Wer mitten auf dem See merkt, dass das Eis nicht mehr trägt, sollte sich sofort flach hinlegen und zum Ufer robben. Bricht ein Begleiter ein, sollte als erstes ein Notruf abgesetzt werden. Dann vorsichtig auf dem Bauch zur Einbruchstelle kriechen und versuchen, den Betroffenen herauszuziehen. Denn innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, und der eingebrochene Mensch geht unter.
Aber Achtung: Dem Eingebrochenen niemals die Hand, sondern beispielsweise einen Anorak, Ast, oder einen umgedrehten Schlitten reichen, um nicht mit hinabgezogen zu werden. Der Gerettete sollte bis zum Eintreffen eines Notarztes flach gelagert und möglichst in eine warme Decke oder Jacke gehüllt werden. Keinesfalls sollten unterkühlte Menschen mit Schnee abgerieben werden oder Alkohol trinken.