Von Kindergeld bis Babysitter - Steuertipps für Familien
Kinder kosten Geld. Eltern können sich aber einen Teil der Kosten wiederholen. Denn Ausgaben zum Beispiel für die Betreuung können sie beim Finanzamt geltend machen.
Neustadt/Weinstraße. (dpa) Kinderwagen, Spielzeug und neue Turnschuhe - der Nachwuchs braucht viel, und das geht schnell ins Geld. Der Staat fördert Familien aber über das Steuerrecht. Einige Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Überblick:
Kindergeld: Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Für das erste und zweite
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