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Von Kindergeld bis Babysitter - Steuertipps für Familien

Kinder kosten Geld. Eltern können sich aber einen Teil der Kosten wiederholen. Denn Ausgaben zum Beispiel für die Betreuung können sie beim Finanzamt geltend machen.

20.02.2014 UPDATE: 20.02.2014 09:02 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
Familien haben meist höhere Kosten als Alleinstehende. Einen Teil der Ausgaben können Eltern aber über ihre Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Foto: dpa
Von Sandra Ketterer

Neustadt/Weinstraße. (dpa) Kinderwagen, Spielzeug und neue Turnschuhe - der Nachwuchs braucht viel, und das geht schnell ins Geld. Der Staat fördert Familien aber über das Steuerrecht. Einige Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Überblick:

Kindergeld: Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Für das erste und zweite

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