Berlin. (dpa) Kauf bricht nicht Miete. Dieser Grundsatz gilt, wenn das Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft wird. Das bedeutet: Für die im Haus oder in der Wohnung lebenden Mieter ändert sich praktisch nichts. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) tritt der Käufer in den alten, bestehenden Mietvertrag ein. Er kann nicht verlangen, dass Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder
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