Niedrigwasser kann ein Kündigungsgrund von Flusskreuzfahrten sein
Mehrere Reedereien mussten ihre Routen wegen der niedrigen Pegel ändern. Betroffen sind vor allem Donau und Elbe.

Foto: dpa
Berlin (dpa/tmn) - Urlauber können bereits gebuchte Flusskreuzfahrten kostenlos kündigen, wenn die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers den Reiseverlauf stark beeinträchtigen. "Niedriges Wasser im Fluss lässt sich nicht vorhersehen. Das ist ein Fall von höherer Gewalt", erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Reisevertrag gekündigt werden, wenn eine Reise
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