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Niedrigwasser kann ein Kündigungsgrund von Flusskreuzfahrten sein

Mehrere Reedereien mussten ihre Routen wegen der niedrigen Pegel ändern. Betroffen sind vor allem Donau und Elbe.

11.08.2015 UPDATE: 11.08.2015 14:48 Uhr 43 Sekunden

Foto: dpa

Berlin (dpa/tmn) - Urlauber können bereits gebuchte Flusskreuzfahrten kostenlos kündigen, wenn die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers den Reiseverlauf stark beeinträchtigen. "Niedriges Wasser im Fluss lässt sich nicht vorhersehen. Das ist ein Fall von höherer Gewalt", erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Reisevertrag gekündigt werden, wenn eine Reise

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