Plus Urteil

Reise platzt wegen Flugabsage - Geld zurück und Entschädigung

Der Flug wurde gestrichen, der Pauschalurlaub fällt ins Wasser: Warum Betroffene in so einem Fall Geld vom Veranstalter und von der Airline bekommen können – und wann das nicht gilt.

03.12.2025 UPDATE: 03.12.2025 08:28 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Flugabsagen können Reisepläne durchkreuzen, Urlauber haben dann bestimmte Erstattungsansprüche. Foto: Robert Michael/dpa-tmn​

Wiesbaden. (dpa-tmn) Fällt die Pauschalreise wegen kurzfristigen Flugproblemen ins Wasser, kann Betroffenen neben einer Rückerstattung des Reisepreises auch eine Entschädigung durch die Airline