Reise platzt wegen Flugabsage - Geld zurück und Entschädigung
Der Flug wurde gestrichen, der Pauschalurlaub fällt ins Wasser: Warum Betroffene in so einem Fall Geld vom Veranstalter und von der Airline bekommen können – und wann das nicht gilt.

Wiesbaden. (dpa-tmn) Fällt die Pauschalreise wegen kurzfristigen Flugproblemen ins Wasser, kann Betroffenen neben einer Rückerstattung des Reisepreises auch eine Entschädigung durch die Airline



