Wenn Fluggäste auf der Strecke bleiben
Kampf um Entschädigung: Einen schwierigen Fall lässt der BGH beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entscheiden
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe. Der Flug gestrichen, der Flieger überbucht, der Anschluss nicht mehr zu schaffen: Wenn die Urlaubsreise schon so beginnt, ist an Erholung kaum noch zu denken. Für größere Unannehmlichkeiten steht Passagieren in der EU von der Airline zumindest ein finanzieller Ausgleich zu. Ohne Hilfe oder Drohung mit dem Anwalt ist dieses Geld aber oft nicht leicht zu
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