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Chaos am Bahnhof - Rechte von Bahnfahrgästen

Worms (dpa/tmn) - Bahnreisende haben ab einer Verspätung von einer Stunde Anspruch auf Entschädigung.

13.08.2013 UPDATE: 13.08.2013 10:41 Uhr 1 Minute
Worms (dpa/tmn) - Bahnreisende haben ab einer Verspätung von einer Stunde Anspruch auf Entschädigung. Sie erhalten dann ein Viertel des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab zwei Stunden ist es sogar die Hälfte. Ist bereits bei Fahrtantritt klar, dass der Zug mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof eintreffen wird, dürfen Bahnkunden von der Reise
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