Wann E-Scooter-Vermieter fürs Falschparken haften
Oft genug werden E-Scooter quer über den Gehweg oder am Straßenrand stehen gelassen. Wer zahlt, wenn dafür ein Bußgeld fällig wird?
Berlin (dpa) - Falschparker von gemieteten E-Scootern müssen erst ermittelt werden. Doch oft geben die Vermieter nicht ausreichend Daten an die Behörden weiter, wenn diese ein Bußgeld eintreiben wollen. In so einem Fall müssen die Roller-Vermieter im Zweifel selbst zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
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