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Wartung und Reparatur im Mietshaus: Wer bestellt und wer zahlt?

Reparatur, Wartung, Instandhaltung - drei Begriffe, bei denen Mietern und Wohnungseigentümern die Ohren klingeln. Denn sie klingen nach Streit. Meistens geht es um das gleiche Thema: Was ist was? Und vor allem wer zahlt?

04.11.2015 UPDATE: 04.11.2015 10:00 Uhr 2 Minuten, 43 Sekunden
Wartung und Reparatur im Mietshaus: Wer bestellt und wer zahlt?

Wer muss das defekte Heizungsventil zahlen? In der Regel übernimmt der Vermieter die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung. Der Mieter muss hingegen meist für Wartungskosten aufkommen. Foto: dpa

Von Monika Hillemacher

Berlin (dpa/tmn) – Reparieren und instand setzen, warten und instand halten sind Pärchen, die in Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen häufig zusammen auftreten. Während das Duo warten und instand halten vorbeugend verhindern soll, dass zum Beispiel Aufzug und Elektroleitungen kaputt gehen, bedeutet das Duo reparieren und instand setzen, etwas ist defekt und

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