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Eigentumsrecht versus Mietrecht - Vorab über Regeln informieren

Berlin (dpa) - Hunde, Musik oder Parabolantennen - was für Mieter gilt, muss nicht automatisch auch für Eigentümer gelten

12.10.2015 UPDATE: 12.10.2015 14:45 Uhr 40 Sekunden

Eine Eigentümergemeinschaft kann die Hundehaltung in der Wohnanlage durch eine Vereinbarung verbieten. In einem Mietshaus ist ein generelles Verbot nicht ohne weiteres möglich.  Foto: Monique Wüstenhagen

Berlin (dpa)  "Das Wohneigentumsrecht kann sehr viel restriktiver sein als das Mietrecht", erklärt Inka Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. "Eine Eigentümergemeinschaft kann die Gebrauchsfreiheit im Prinzip stärker einschränken, als ein Vermieter dies tun kann." Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten wollen, kann das zu einem Problem werden.

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