Beim Auszug streichen? Häufige Irrtümer rund um Schönheitsreparaturen
Bei Schönheitsreparaturen halten sich einige Gerüchte hartnäckig. Dabei steht längst fest, dass Vermieter ihre Mieter nicht zu allem verpflichten dürfen. Was im Einzelnen gilt.

Streichen oder nicht streichen? Diese Frage stellen sich viele Mieter beim Auszug. Der Vermieter kann zwar Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen - doch wenn die Klausel ungültig ist, besteht auch keine Pflicht. Foto: dpa
Von Sandra Ketterer
Berlin (dpa/tmn) - Alle fünf Jahre das Wohnzimmer streichen und beim Auszug auch noch das Parkett abschleifen? So steht es in manchen Mietverträgen. Doch nicht alle Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen sind wirksam. Welche Pflichten Mieter wirklich haben und welche Vereinbarungen nicht stimmen - die sieben gängigsten Irrtümern im
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