Plus Schippen und streuen

Eigentümer sind beim Winterdienst dran

Morgens vor der Arbeit im Dunkeln Schnee schippen?

06.11.2019 UPDATE: 06.11.2019 11:24 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Gehwege sollen auch bei Schnee nutzbar sein. In vielen Gemeinden sind Eigentümer in der Pflicht. Foto: Tobias Hase/dpa

Berlin (dpa) - Die Flocken fallen, unter den Füßen knirscht der Schnee. Spätestens wenn der erste Fußgänger ausrutscht und sich verletzt, ist die Winterfreude vorbei. "Wird Schadenersatz gefordert, muss der zuständige Eigentümer nachweisen, dass er geräumt hat", erklärte Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland im Interview mit dem dpa-Themendienst. So weit sollte es

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