Eigentümer sind beim Winterdienst dran
Morgens vor der Arbeit im Dunkeln Schnee schippen?
Berlin (dpa) - Die Flocken fallen, unter den Füßen knirscht der Schnee. Spätestens wenn der erste Fußgänger ausrutscht und sich verletzt, ist die Winterfreude vorbei. "Wird Schadenersatz gefordert, muss der zuständige Eigentümer nachweisen, dass er geräumt hat", erklärte Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland im Interview mit dem dpa-Themendienst. So weit sollte es
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