Plus Alte Heizkessel

Mit 30 ist Schluss

Alte Heizkessel in Mehrfamilienhäusern tauschen

17.12.2018 UPDATE: 17.12.2018 14:17 Uhr 40 Sekunden
Zur Ausstellung des Energieeffizienzlabels berechtigt sind Heizungsbauer, Installateure, Energieberater und Schornsteinfeger. Foto. dpa 
Stuttgart (dpa) - Besitzer eines Heizkessels, der seit 30 Jahren in Betrieb ist, müssen diesen unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen neuen austauschen. Das betrifft Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt in einem Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen, in dem der Eigentümer nicht schon zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst gewohnt hat. Die Energieeinsparverordnung
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