Plus Altbauten

Heizung und Dämmung

Beim Kauf von Altbauten drohen Nachrüstpflichten

14.01.2019 UPDATE: 14.01.2019 11:49 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Wenn in einem gekauften Altbau die oberste Geschossdecke nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllt und an einen unbeheizten Dachraum grenzt, muss sie gedämmt werden. Foto: Bauherren-Schutzbund e.V./dpa

Berlin (dpa) – Ein Altbau ist nicht unbedingt direkt bezugsfertig. Außerdem muss er in vielen Fällen energetisch auf einen modernen Standard gebracht werden - so sieht es der Gesetzgeber vor. Genauer gesagt: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Die Hauskäufer müssen dafür also schon von Anfang an Extra-Kapital

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