Schäden bei der Renovierung - Worauf es bei der Regulierung ankommt
Versehentlich eine Wasserleitung angebohrt oder ungewollt den Farbeimer umgestoßen - auch dem besten Handwerker kann einmal ein Missgeschick passieren. Doch wer muss für den Schaden aufkommen?
Von Sabine Meuter
München (dpa) - Für die Wohnungsrenovierung engagieren viele gerne Fachleute. Doch auch einem noch so sorgfältig und gewissenhaft arbeitenden Handwerker kann ein Fehler unterlaufen. Stellt sich die Frage: Wer steht für den Schaden gerade? Klare Antwort: Es gilt in der Regel das Verursacherprinzip. Demnach muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn angerichtet
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