Was gilt als bauliche Veränderung?
Wenn Mieter selbst Hand anlegen, können sie über das Ziel hinausschießen - Nicht jede Baumaßnahme ist erlaubt
Von Falk Zielke
Das Zimmer ist groß, der Kleiderschrank sperrig. Die einfache Idee: Aus eins mach zwei. Mit einer Trockenbauwand lassen sich Räume schnell unterteilen. Und schon steht der wuchtige Kleiderschrank im separaten Ankleidezimmer. Zugegeben: Baumaßnahmen wie diese sind nicht alltäglich. Dennoch verschönern und verändern Mieter ihre Wohnung regelmäßig. Doch das kann im Zweifel
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