Haftpflichtversicherung über Balkonkraftwerk informieren
Kommt das Balkonkraftwerk zu Schaden, stellt sich die Frage: Welche Versicherungsart ist dafür eigentlich zuständig? Und was, wenn es selbst Schäden verursacht?

Mainz (dpa/tmn) - Selbst Strom gewinnen: Dafür braucht es nicht unbedingt ein eigenes Wohnhaus. Auch Miet- und Eigentumswohnungen können mit kleinen Balkonkraftwerken ausgestattet werden. Doch wie können Schäden an diesen abgesichert werden?
"Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates", erklärt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale
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