Bei Beantragung eines Pflegegrads nichts beschönigen
Der Antrag kann bei der zuständigen Pflegekasse formlos gestellt werden.

RNZ. Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss zunächst prüfen lassen, welchem Pflegegrad seine Einschränkungen entsprechen. Dazu müssen Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen und eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst durchlaufen. Den Verlust der Selbstständigkeit überprüfen zu lassen, fällt vielen schwer –
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