Plus Schule und Kita zu

Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

Wer wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat als Elternteil Anspruch auf Entschädigung.

14.12.2020 UPDATE: 14.12.2020 14:38 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Die Kinder sollen jetzt wieder zu Hause bleiben. Wer als berufstätiger Elternteil für die Betreuung eingespannt ist, hat Anspruch auf Entschädigung. Foto: Christin Klose/dp
Berlin/Köln (dpa) - Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause betreuen