Plus Scheidung

Nachehelicher Unterhalt - Auch Kinderbetreuung zählt mit

Nachehelicher Unterhalt erhält die frühere bessere Hälfte nur, wenn sie nicht oder in Teilzeit arbeitet und sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert? Das gilt nicht immer.

26.10.2023 UPDATE: 26.10.2023 08:28 Uhr 35 Sekunden

Aus Gründen der nachehelichen Solidarität und der geleisteten Betreuung des Kindes kann auch noch nach der Scheidung ein Unterhalt angemessen sein. Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, kann ein nachehelicher Unterhalt angemessen sein, etwa wenn es um die Kinderbetreuung geht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 9 UF 179/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall lebte das Kind nach der Trennung

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