Nachehelicher Unterhalt - Auch Kinderbetreuung zählt mit
Nachehelicher Unterhalt erhält die frühere bessere Hälfte nur, wenn sie nicht oder in Teilzeit arbeitet und sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert? Das gilt nicht immer.
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, kann ein nachehelicher Unterhalt angemessen sein, etwa wenn es um die Kinderbetreuung geht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 9 UF 179/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall lebte das Kind nach der Trennung
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