Telefonate mit Kind sind immer erlaubt
Auch wenn es eine penible Besuchs- und Ferienregelung gibt, ist es nicht verboten, wenn der Umgangsberechtigte außerhalb dieser Zeiten sein Kind anruft.
Berlin (dpa/tmn) - Sind in der Umgangsvereinbarung zwischen getrennten Eltern keine Regeln für telefonische Kontakte mit dem Kind vereinbart, muss der Umgangsberechtigte davon ausgehen, dass er sein Kind auch außerhalb der Umgangszeiten anrufen darf. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az: 17 WF 51/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen
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