Darum muss sie Kindesunterhalt nicht zurückzahlen
Knapp 30 000 Euro Unterhaltsvorschuss forderte das Amt von einer vierfachen Mutter zurück, weil sie eine bewohnte Haushälfte geerbt hatte. Erst in zweiter Instanz entschied das Gericht gegen das Amt.

Berlin (dpa/tmn) - Weil eine alleinerziehende Mutter eine Haushälfte geerbt hatte, sollte sie Unterhaltsvorschuss für ihre vier Kinder zurückzahlen. Das muss sie aber nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az: 18 UF 96/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall forderte die zuständige Behörde
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