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Zahnspange fürs Kind

Krankenkassen bezahlen medizinisch notwendige Korrektur

15.01.2018 UPDATE: 16.01.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Von Caroline Mayer

Ein von Natur aus ideales Gebiss haben die wenigsten. Ausgeprägte Fehlstellungen gelten seit 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur.

Um zu beurteilen, ob ein Kind überhaupt eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Bei Fehlstellungen

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