Zahnspange fürs Kind
Krankenkassen bezahlen medizinisch notwendige Korrektur
Von Caroline Mayer
Ein von Natur aus ideales Gebiss haben die wenigsten. Ausgeprägte Fehlstellungen gelten seit 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur.
Um zu beurteilen, ob ein Kind überhaupt eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Bei Fehlstellungen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+