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Neuer Job in alter Firma: Was bei Versetzungen zulässig ist

Andere Stadt und andere Aufgaben: Versetzungen sind für Mitarbeiter eine große Umstellung. Nicht immer müssen sie den Anweisungen des Arbeitgebers Folge leisten.

07.09.2015 UPDATE: 07.09.2015 10:58 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden

Die Sachen packen und in eine andere Filiale umziehen? Nicht immer kann der Arbeitgeber das einfach so anordnen.  Foto: Andreas Gebert

Von Peter Neitzsch

Frankfurt/Main (dpa)  Darf die Firma das? Diese Frage stellt sich, wer ungefragt versetzt wird. Von Versetzung ist die Rede, wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter eigenmächtig neue Aufgaben überträgt oder den Einsatzort ändert. Zulässig ist das nicht immer: "Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht", sagt Rechtsanwalt Jörg Schwaab aus Frankfurt am Main. "Wurde

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