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Absage auf Bewerbung: Wann liegt eine Diskriminierung vor?

Viele Bewerber machen lange Gesichter, wenn sie eine Absage bekommen. Nennt der Arbeitgeber Gründe, ist längst nicht jeder davon in Ordnung.

17.02.2016 UPDATE: 17.02.2016 10:12 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden

Warum hat es mit der Bewerbung nicht geklappt? Manchmal ist der Grund der Absage nicht rechtmäßig.  Foto: Monique Wüstenhagen

Hamburg.(dpa)  Viele Bewerber machen lange Gesichter, wenn sie eine Absage bekommen. Nennt der Arbeitgeber Gründe, ist längst nicht jeder davon in Ordnung. Aber wann ist ein Ablehnungsgrund rechtmäßig und wann diskriminierend? Das ist häufig gar nicht so einfach zu entscheiden. Aktuell verhandelt das Bundesarbeitsgericht über einen entsprechenden Fall. Dort hatte eine Frau geklagt, weil sie

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